Beteiligungsgesellschaften auf der Tagesordnung
Corona-Zuschuss für Regionalflughafen Baden-Airpark
Glasfaseranschlüsse für digitale Teilhabe unverzichtbar – klare Schwächen während der Pandemie bei Zwischentechnologien offengelegt
Kreis Karlsruhe. Die Verkehrsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der Baden-Airpark GmbH litt im Jahr 2020 sehr stark unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2020 lagen die Gesamterlöse im Bereich Flughafen Covid-19 bedingt um 5,1 Mio. Euro bzw. 56 % unter dem Plan. Nachdem der Bund den 15 größten deutschen Flughäfen finanzielle Unterstützung zusicherte, traten die kleineren Flughäfen mit Unterstützung der Flughafen Stuttgart GmbH, die ihrerseits Gesellschafter der Baden-Airpark GmbH ist, in Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg. Dabei konnte erreicht werden, dass das Land dem Regionalflughafen Baden-Airpark einen Corona-Zuschuss in Höhe von 500.000 Euro bewilligt. Voraussetzung ist, dass sich die Gesellschafter zu einer ergänzenden finanziellen Unterstützung in gleicher Höhe entsprechend ihrer Gesellschafts anteile verpflichten. Der Verwaltungsausschuss des Kreistags des Landkreises Karlsruhe stimmte in seiner jüngsten Sitzung am 15. April mehrheitlich der anteiligen Unterstützungsleistung des Kreises in Höhe von 21.610 Euro zu.
Auch die Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH befasst sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie, die unverändert für die Notwendigkeit weiterer Digitalisierung mit zuverlässigen Glasfaseranschlüssen bei hoher Down- und Upload-Bandbreite sorgt. Das kommunale Glasfasernetz kann dies leisten, die weiteren Ausbaumöglichkeiten werden in den Augen von Landrat Dr. Christoph Schnaudigel durch die neuen Förderbedingungen, die noch im April in Kraft treten sollen, jedoch nicht ausreichend unterstützt. „Die Aufgreifschwelle, ab der die öffentliche Hand einen kommunalen Breitbandausbau durchführen darf, wird nur schrittweise angehoben, in der ersten Phase auf 100 Mbit/s asymmetrisch für Privathaushalte. Zwar ist ein geförderter Ausbau für sogenannte sozioökonomische Treiber wie Schulen und Krankenhäuser vorgesehen, entgegen früherer Diskussionen wird der Begriff nun viel enger gefasst, so dass beispielsweise Ärztehäuser, Alten- und Pflegeheime, sog. Blaulichtorganisationen oder auch Kleingewerbebetriebe nicht darunterfallen werden“, berichtete er.
Er führte den Ausschussmitgliedern am Beispiel der Vodafone GmbH vor Augen, welche Folgen das Vertrauen auf günstigere Zwischentechnologien hat, wenn zeitgleich viele Kunden darauf zugreifen. Die Koaxialnetze konnten die vertraglich zugesicherten Bandbreiten überhaupt nicht einhalten, was zu einer stetigen Zunahme von öffentlichen Beschwerden auch von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Karlsruhe führte. Hier wurden Familien, Kinder, Jugendliche und Arbeitnehmer nicht nur von der sozialen Teilhabe abgeschnitten, sondern sie konnten dem Unterricht nicht folgen bzw. ihre Arbeitskraft von zu Hause nicht einsetzen. Gerade in Zeiten, in denen Kontaktvermeidung das Gebot der Stunde ist. Zum Bedauern von Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und den Gremienmitgliedern hat es der Gesetzgeber wiederum versäumt, einen kommunalen „echten“ gigabitfähigen Glasfaserausbau auch in solchen Gebieten einzuräumen. Durch die Aufgreifschwellen wird ein kommunaler Glasfaserausbau von Hybrid-Fiber-Coax-Netz versorgten Gebieten weiterhin schwer möglich sein.
Auch die angekündigten Netzausbauten durch Vodafone werden lediglich die Glasfaser näher an die Kunden bringen, stellen aber weiterhin keinen reinen Glasfaseranschluss dar. Dies bedeutet, dass die „letzte Meile“ weiterhin ein geteiltes Medium ist. Die „eigene“ verfügbare Bandbreite hängt somit weiterhin auch davon ab, wie viel Bandbreite gerade in der Nachbarschaft abgezogen wird. Der Verwaltungsausschuss richtete daher eine Forderung an Bund und Land als Fördermittelgeber, hier nachzusteuern, um den Glasfaserausbau nicht weiter zu hemmen. Es sollte keine Marktverzerrung über die Hintertür unterstützt werden, indem zumindest alle Einrichtungen und Gewerbetreibenden bei kommunalen geförderten Ausbauten wie derzeit u.a. Waghäusel, Zaisenhausen, Walzbachtal und Weingarten die gleichen Möglichkeiten durch einen geförderten Anschluss erhalten. An einem reinen Glasfaseranschluss geht zukünftig kein Weg vorbei. Sie ist die Grundversorgung in jeder Stadt und Gemeinde, wenn man Digitalisierung in Schule, Verwaltung und Betrieben tatsächlich ernst nimmt, so der eindringliche Appell von Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses.