Der Landkreis Karlsruhe hat seine Förderung für den Glasfaserausbau rechtzeitig gesichert
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel übt heftige Kritik an dem vorzeitigen Ende des Programms
Kreis Karlsruhe. Das Ende des Gigabit-Förderprogramms des Bundes sorgt auch im Landkreis Karlsruhe für starke Kritik. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel informierte den Verwaltungsausschuss bei seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Oktober, im Lichthof der Badischen Versicherungen in Karlsruhe über die Auswirkungen vor Ort. Für die Vorhaben des Landkreises gibt er vorerst Entwarnung: Es liege eine schriftliche Bestätigung des Ministeriums vor, dass alle Anträge aus diesem Jahr bewilligt werden.
„Der Ausbau einer flächendeckend und qualitativ hochwertigen Infrastruktur für schnelles Internet hat große Bedeutung vor allem für ländliche Regionen. Die Förderung im laufenden Jahr abzubrechen, ist ein Armutszeugnis und ein schwerer Rückschlag für viele Landkreise und Kommunen“, bezieht Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Stellung. „Aufgrund unserer frühzeitigen Planung konnten wir unsere Projekte noch unterbringen und die Förderung dafür sichern“, ergänzt er. Doch auch in den kommenden Jahren müsse sichergestellt werden, dass der Ausbau des Glasfasernetzes weitergehen kann. „Ohne eine verlässliche Förderung ist das nicht zu stemmen und eine weitere Entwicklung nicht möglich“, verdeutlicht er.
Der Bund bewilligte dem Landkreis Karlsruhe über das Graue-Flecken-Programm im Jahr 2022 bereits rund 22 Millionen Euro. Weitere knapp 15 Millionen Euro sind beantragt. Mit dem Weiße-Flecken-Programm kommen für weitere Vorhaben rund elf Millionen Euro hinzu, die über entsprechende Anträge ebenfalls bewilligt wurden. Die Bundesförderung für schnelles Internet beträgt 50 Prozent der Kosten, das Land Baden-Württemberg übernimmt im Rahmen des Programms weitere 40 Prozent.
Rund 10.000 Haushalte hat der Landkreis Karlsruhe so bereits an das Glasfasernetz angeschlossen und erste Gebiete in Betrieb genommen. Weitere 2.000 bis 3.000 Haushalte kommen in den nächsten zwei bis drei Jahren hinzu.